
Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 1237197 Hattorf am Harz

Die Samtgemeinde Hattorf am Harz ist eine ländlich geprägte Samtgemeinde und besteht aus den Mitgliedsgemeinden Elbingerode, Hattorf am Harz, Hörden am Harz und Wulften am Harz. Aufgrund der zentralen im Landkreis Göttingen und aufgrund guter Verkehrsanbindungen (Bahnstrecke Göttingen – Northeim – Nordhausen, Anbindung an B 27) ist die Samtgemeinde sehr gut erreichbar.
Mit seiner Kommunalverwaltung ist sie ein modernes Dienstleistungsunternehmen und deckt ein breites Aufgabenspektrum ab. Innerhalb der kommunalen Aufgabenbereiche bestehen vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Dabei stehen derzeit ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlichen Berufsbildern bei der Samtgemeinde Hattorf am Harz und den Mitgliedsgemeinden unter Vertrag.
Als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes bietet die Samtgemeindeverwaltung folgende wichtige Vorteile für Beschäftigte:
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.hattorf-am-harz.de
Mit seiner Kommunalverwaltung ist sie ein modernes Dienstleistungsunternehmen und deckt ein breites Aufgabenspektrum ab. Innerhalb der kommunalen Aufgabenbereiche bestehen vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Dabei stehen derzeit ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlichen Berufsbildern bei der Samtgemeinde Hattorf am Harz und den Mitgliedsgemeinden unter Vertrag.
Als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes bietet die Samtgemeindeverwaltung folgende wichtige Vorteile für Beschäftigte:
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible und geregelte Arbeitszeiten
- für den Verwaltungsbereich besteht eine Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit sowie eine Dienstvereinbarung zum Homeoffice für die Beschäftigten
- Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, insbesondere zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen
- gesicherte und pünktliche Entgeltzahlung (am letzten Tag des Monats für den laufen-den Kalendermonat) sowie insgesamt fairer Lohn, der nach objektiven Kriterien und diskriminierungsfrei bemessen ist (es gelten die tariflichen Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst)
- tarifvertraglicher Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (Auszahlung im November eines jeden Jahres)
- leistungsorientierte Bezahlung
- Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen für Anlageverträge
- Urlaubsanspruch bei einer 5-Tagewoche von 30 Tagen pro Jahr
- sicherer Arbeitsplatz, da Kommunen nicht insolvenzfähig sind
- Kündigungsschutz, da Beendigungskündigungen aus betriebsbedingten Gründen die absolute Ausnahme sind; außerdem besonderer Kündigungsschutz für Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit
- betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente in Gestalt der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Pflichtversicherung)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im fachlichen sowie im persönlichen Bereich
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.hattorf-am-harz.de
Was Hattorf am Harz als Arbeitgeber auszeichnet
Benefits & Arbeitgeberleistungen
Öffentliche Verkehrsmittel
Tarifvertrag
Familienfreundliches Unternehmen
Weiterbildung
Betr. Altersvorsorge
Homeoffice
Fort- und Weiterbildung
flexible Arbeitszeit
gute Verkehrsanbindung
Jahressonderzahlung
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