Bundesfreiwilligendienst in den Kindertagesstätten und im Wildpark Hardegsen
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Die Stadt Hardegsen bietet die Möglichkeit der Ableistung eines Freiwilligendienstes auf der Grundlage des Bundesfreiwilligengesetzes (BFDG) in den städtischen Kindertagesstätten und im Wildpark Hardegsen.
Warum Bundesfreiwilligendienst?
ich kann wichtige soziale Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben
ich lerne neue Menschen und Berufsfelder kennen, ich kann Gutes tun und der Gemeinschaft helfen, mich einbringen und mich weiterentwickeln
ich kann mir das Jahr bei vielen Ausbildungen und Studiengängen als „Vorzeit“ anrechnen lassen
Ihre Aufgaben:
In den Kindertagesstätten:
Angebote mit Kleingruppen planen und durchführen
- Kinder beim An- und Ausziehen in der Garderobe unterstützen
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Die Begleitung bei Wald- und Sporttagen
- Das Personal bei der Aufsicht unterstützen
- Gemeinsames Spielen und Basteln
Im Wildpark:
-Begleitung der Futterrunde
- Reparaturarbeiten an Zäunen und Gehegen
- Pflege der Anlage, Wege, Beete, Sträucher
- Schilder austauschen
- Neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere überlegen und bauen
- Tierpflege
- Arbeit in der Futterküche, Futterpläne vorbereiten
- Hilfe bei der Klauen- und Hufpflege der Tiere
- Teilnahme und Hilfe bei Führungen für Kleingruppen
- Eiegenverantwortliche Arbeit in einem selbstgewählten Projekt
Ihr Profil:
Dieser Dienst steht Männern wie Frauen, gleich welchen Alters, offen. Sie müssen lediglich die sog. Vollzeitschulpflicht absolviert haben. Der BFD dauert in der Regel 12, mindestens 6 und höchstens 24 Monate. Er kann auch in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) absolviert werden, sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind. Auch kann der BFD als Praktikum – etwa innerhalb eines Studiums – angerechnet werden. Näheres dazu müsste allerdings mit der jeweiligen Ausbildungsstelle vorab geklärt werden.
Unser Angebot:
Die Bundesfreiwilligendienstler („BuFDis“) erhalten eine Geldleistung und sind in allen Zweigen der Sozialversicherung sozialversicherungspflichtig. Der gesetzliche Urlaubsanspruch für „BuFDis“ beläuft sich im Kalenderjahr auf 24 Tage. Dauert der BFD weniger als 12 Monate verringert sich der Anspruch monatlich um ein Zwölftel. Das Stadt Hardegsen rät Interessenten für den Bundesfreiwilligendienst, sich frühzeitig mit den üblichen, vollständigen Bewerbungsunterlagen zu bewerben
Stadt Hardegsen
Frau Sandra Oppermann
Tel. 05505/503-17
Bitte im Betreff der Bewerbung folgende Referenznummer angeben: KSN-210303